Guten Tag Frau Bader folgende Situation: Ich lebe und arbeite seit 3 Jahren in der Schweiz. Mein Entbindungstermin ist im Januar 2015, die Geburt wird in CH sein. Danach habe ich Anspruch auf einige Wochen Lohnfortzahlung und möchte im Anschluss an dieser Zeit nach Deutschland zurück kehren, um mein Kind im Kreise der Familie aufwachsen zu lassen. Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf Elterngeld, sobald ich wieder in Deutschland bin? Wird mein Verdienst in CH als Berechnungsgrundlage verwendet, oder wird nur der Mindestsatz gezahlt? Vielen lieben Dank, für Ihre Rückmeldung.
von minimii1981 am 15.07.2015, 16:22