Hallo,
Ich besitze bei der Sparkasse ein P-Konto, nun habe ich von der AOK die Einmalzahlung für die 6 Wochen Mutterschaftsgeld erhalten und gleichzeitig von meinem Arbeitgeber .
Daraufhin hat die Sparkasse über 500Euro einbehalten weil der Freibetrag überschritten ist.
Als ich jedoch mit der Sparkasse telefonierte und erläuterte, dass dies das Mutterschaftsgeld sei, sagte die gute Dame zu mir das das Mutterschaftsgeld pfändbar ist. Ist dies denn richtig? Falls nicht wo kann ich mich denn jetzt hinwenden? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüsse
von
1trienchen1
am 16.12.2017, 09:11
Antwort auf:
Kann das Mutterschaftsgeld gepfändet werden
Hallo,
das P-Konto hat die Obergrenze u was drüber ist, kann gepfändet werden.
Besser hätten Sie den AG gebeten, es mtl. auszuzahlen.
Sie können jetzt versuchen, einen ANtrag zu stellen - am besten gehen Sie zu Ihrer Schuldnerberatung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Kann das Mutterschaftsgeld gepfändet werden
Jegliches Einkommen ist pfändbar.
Egal ob Lohn,Kindergeld,Sozialleistungen einfach alles.
von
Surematu
am 16.12.2017, 14:22
Antwort auf:
Kann das Mutterschaftsgeld gepfändet werden
Ja, aber das Mutterschaftsgeld wurde mir für 6 wochen im voraus gezahlt. Und dh ich muss mit dem geld ja 6wochen auskommen und berechnet und gepfändet wird doch nur in nem Zeitraum von 4wochen.
von
1trienchen1
am 16.12.2017, 16:19
Antwort auf:
Kann das Mutterschaftsgeld gepfändet werden
Meines Wissens nach darf es nicht gepfändet werden. Zumal es eben wirklich eine unzumutbare Härte wäre weil eben 6 Wochen-Zahlung. Aber schau mal hier: https://verbraucherhilfe.de/schuldenratgeber/ratgeber-schulden/pfaendung-sozialleistungen/
Nützt aber nur begrenzt was, weil bis die Banken in die Pötte kommen dauert es nicht selten.
Mitglied inaktiv - 16.12.2017, 17:17
Antwort auf:
Kann das Mutterschaftsgeld gepfändet werden
Du hast pro Monat einen Freibetrag bei einem pKonto.
Pro Familienmitglied erhöht sich dieser. Gehe zu einer Schuldnerberatung und lasse dich beraten und eventuell eine Bescheinigung ausstellen das dir/euch mehr zusteht.
von
kati1976
am 17.12.2017, 19:15