Hallo Frau Bader,
eine Freundin von mir wurde zu einem Gespräch ins Jugendamt eingeladen. Sie mag nicht alleine hingehen und bat mich darum mitzugehen. Könnte mir das untersagt werden (laut Paragraph...?) von Seiten des JA? Hat meine Freundin das Recht überhaupt, mich mitzunehmen?
Danke und viele Grüße,
Gaby
Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 10:47
Antwort auf:
Kann Unterstützung verboten werden?
Hallo,
verbieten können die das nicht. ABer vileleicht sagen, es sei besser, wenn Sie draussen warten - weil es peinlich wird
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2010
Antwort auf:
Kann Unterstützung verboten werden?
Wenn sie das so möchte, dann kann das keiner verbieten.
Ist ja keine Vorladung vor Gericht, bei der Du neben ihr sitzen willst.
Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 19:25