Hallo, ich arbeite als Krankenschwester und habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Während dieser Zeit sind wir in eine andere Stadt gezogen. Jetzt möchte ich im 3.Jahr der Elternzeit wieder Teilzeit (ca 20 Stunden) arbeiten. Mein alter AG möchte einen Auflösungsvertrag und hat vorgeschlagen, dass mein neuer AG mich in Elternzeit einstellen soll. Ich weiss, mit einer Kündigung ist die Elternzeit automatisch beendet. Hätte ich trotzdem noch den Anspruch das dritte Jahr der Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt einzufordern, oder verfällt dieser? Was wenn der neue AG diesem Vorschlag nicht zustimmt? Muss mein alter AG zwingend zustimmen, wenn ich bei einem anderen AG arbeiten möchte, bzw, kann er meinen Antrag ablehnen? Wie soll ich ab besten vorgehen? Vielen Dank für Ihre Antwort
von M.Gaby am 10.02.2016, 22:19