Jetzt oder später schwanger werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jetzt oder später schwanger werden?

Hallo zusammen, Ich habe ca 8 Jahre Berufserfahrung und bin 31. Pünktlich mit 30 kam der Wunsch nach einem ersten Kind. Der richtige Mann, die perfekte Mietwohnung, die bevorstehende Hochzeit und der sehr gut bezahlte Job.....alles war perfekt für die Kinderplanung. Nach zwei Monaten des probierend war ich leider noch nicht schwanger, stattdessen kam der Wunsch meines Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Da mir der Job keinen Spaß mehr machte, ging ich auf die Konditionen ein. 1/2 Jahr Lohnfortzahlung und eine Abfindung. Der Kinderwunsch wurde zurückgestellt und ich habe meine Sachen gepackt und bin 3 Monate um die Welt gereist. Nun habe ich jedoch nach wie vor den großen Wunsch nach einem Kind. Ich stehe nun im Konflikt. Ich hatte immer das klassische Denken... Festanstellung und dann Kind. Sicherheit!! Nun wäre ich ab Juni arbeitslos. Soll ich einen neuen Job suchen oder mir den Kinderwunsch erfüllen? Was steht mir zu? Ich bekomme ab Juli gegebenfalls ALG 1 für ein Jahr. Was bekomme ich, wenn ich in der Zeit schwanger werde? Und was ist wenn ich 1 Jahr Elternzeit nehmen möchte? Hartz 4 werde ich nicht bekommen, da ich das Haus meiner Eltern geerbt habe und aus der Wohnung Mieteinnahmen erhalte. Ich war in der Beziehung Hauptverdienerin. Ich freue mich auf ernstgemeinte Antworten. Lg s.

von Zukunftsangst am 19.01.2014, 05:08



Antwort auf: Jetzt oder später schwanger werden?

Hallo, entscheidend ist doch, was Sie wollen. Natürlich kann man sich einen Job suchen und parallel versuchen, schwanger zu werden. Man weiß ja eh nicht, wann es klappt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: Jetzt oder später schwanger werden?

Warum nicht beides: Job suchen und schwanger werden? Solange das Kind nicht geboren ist bist Du vermittelbar. Elterngeld wäre dann auch mehr: als vor der Geburt Arbeitslose gäbe es dann nur den Sockelbetrag von 300€. Ansonsten ist natürlich der Ehemann finanziell zuständig - warum also gleich an Hartz4 denken? Wenn vorher ein gut bezahlter Job vorhanden war gibt es ja sicher entsprechende Rücklagen.

von Andrea6 am 19.01.2014, 10:05



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