Hallo,
Zu mir, ich bin Berufstätig pro Jahr stehen mir 24 Urlaubstag zu (2 Pro monat).
Geburtstermin ist der 12.08.03, ab 01.07.03 bin ich zuhause in Mutterschutz (6 Woche vor der Geburt).
Meine Frage ist folgende wie viele Tage von diesem Urlaub stehen wir zu bis zum Geburtstermin, mein Arbeitsgeber sagt dies weiß er nicht und ob mir überhaupt welchen zu steht da ich ja danach 2 Jahre in Elternzeit gehe.
Über kurze Antwort per Mail wurde ich mich sehr freuen DANKE...
Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 13:19
Antwort auf:
Jahresurlaub
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2003
Antwort auf:
Jahresurlaub
du ahst auf jeden fall urlaubsanspruch bis ende mutterschutz aber bin mir nicht genau sicher wie das niochmal gerechnet wird. mit sicherheit hast du 14 tage aber mit august das ist irgendwie nur anteilig. gibdoch mal bei suche urlaubsanspruch im MuSch. ein da steht genügend drin. ich habe das nähmlich auch nicht gleich verstanden. gruß steffy
Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 16:24
Antwort auf:
Jahresurlaub
Hallo Steffi,
Danke für deine Antwort wäre mal dort nachschauen...
Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 16:55
Antwort auf:
Jahresurlaub
Ganz einfach :-)
Füpr jeden Angefangenen Monat, in dem Du nmoch MuSchu hast, hast Du vollen Urlaubsanspruch.
Nachzulesen im BErzGG § 16 oder 17, weiß nicht mehr genau. Da steht, daß für jeden VOLLEN Monat EZ (Elternzeit) der Urlaubsanspruch gekürzt werden kann.
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 20:13