Ist die Kündigung wirksam auch wenn Mann zur Zeit als Haushaltshilfe tätig ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist die Kündigung wirksam auch wenn Mann zur Zeit als Haushaltshilfe tätig ist?

Hallo, Mein Mann hat heute die Kündigung bekommen. Er befindet sich in der Probezeit und ist seid 14 Tagen als Haushaltshilfe für mich tätig, da ich unser Kinde per Kaiserschnitt bekommen habe. Ist dies rechtens? Sie haben ihn mit einer zweiwöchigen Frist zum 16.11 gekündigt, als Haushaltshilfe wird er laut Arzt noch bis zum 15.11 benötigt. Viele Grüße !

von Bonnie101080 am 31.10.2015, 13:50



Antwort auf: Ist die Kündigung wirksam auch wenn Mann zur Zeit als Haushaltshilfe tätig ist?

Hallo, in der Probezeit kann man eben vereinfacht gekündigt werden. Da er keine Elternzeit oder etwas ähnliches genommen hat, hatte keinen besonderen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Ist die Kündigung wirksam auch wenn Mann zur Zeit als Haushaltshilfe tätig ist?

Ja, ist rechtens. Hätte er Elternzeit genommen hätte er Kündigungsschutz gehabt und Elterngeld. Ohne Elternzeit kein Kündigungsschutz. Wieso habt ihr das nicht so gelöst ?

von Sternenschnuppe am 31.10.2015, 13:57



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