Sehr geehrte Frau Bader,
Es wird immer von den 7-8 Wochen vor dem Entbindungstermin gesprochen bezüglich der Elternzeitinformation beim AG. Ab da soll nochmal ein besonderer Kündigungsschutz greifen.
Nun ist unsere Personalabteilung nicht die schnellste und auf meine Anfrage auf Zwischenzeugnis wurde geantwortet "nicht üblich" und "kann länger dauern". (Sie hatten zu dem Zeitpunkt 2 Monate noch Zeit.)
Weshalb ich bezüglich der Information und der noch auszufüllenden Formulare dazu neige es gerne eher zu machen.
Als schwangere Frau ist man doch eh besonders geschütz oder verfällt dann der Schutz?
von
C.Müller
am 16.08.2018, 17:15
Antwort auf:
Information Elternzeit beim AG
Hallo,
Sie haben nach der Geburt mind. 8 Wo. Mutterschutz. Da die Frist 7 Wo. ist, müssen Sie den Antrag im Mutterschutz stellen. Da haben Sie eh besonderen Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2018
Antwort auf:
Information Elternzeit beim AG
Diese 7/8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin sind nur für die Väter wichtig, die ab Geburt Elternzeit nehmen wollen.
Als Mutter hat man ohnehin noch ca. 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt und ist ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft kündigungsgeschützt.
Daher muss der Antrag auf Elternzeit von der Mutter erst spätestens eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber gestellt werden (aber natürlich auch gerne früher).
von
Dojii
am 16.08.2018, 17:34