Hallo Fr.Bader,
in meiner 1.SS hatte ich ziemlich gesundheitliche Probleme und eine Folge-SS wird direkt als Risikoschwangerschaft eingestuft.Mein Job ist körperl.sehr anstrengend,ich bin Radiologieassistentin,muss also viel heben,laufen und stehen.Mein Arzt sagte mir,dass er beim Auftreten von Beschwerden ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen würde.Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus,bzw.welche Unterlagen benötigt der Arbeitgeber und kann er das Beschäftigungsverbot ablehnen?
Herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 14:37
Antwort auf:
indiv.Beschäftigungsverbot
Liebe Beate,
wenn Sie ein Attest vorlegen, erhalten Sie ganz normal Ihr Gehalt weiter.
Sie dürfen lt. Gesetz keine Einbußen haben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2002
Antwort auf:
indiv.Beschäftigungsverbot
hallo Beate,
du bekommst ganz normal von deinem AG weiter Gehalt. Er kann sich das evtl. wieder holen, ich glaub von der BG.
Ablehnen kann dein AG die nicht, er kann dir nur einen Arbeitsplatz anbieten bei dem du die schweren sachen, wie z.B schwer heben, länger als 4 Std stehen usw nicht machen mußt.
und das ist nur ein Schreiben vom arzt das er dir ein Beschäftigungsverbot erteilt.
bei mir war es so, das ich in einer Kühlhalle gearbeitet habe, und acuh schwer heben mußte, und sitzen konnte ich da auch nicht, nur in den Pausen.
hätte mein chef mir ein Arbeitsplatz iom Büro angeboten hätte ich den nehmen müßen, konnte er nicht, also durfte ich zu Hause bleiben.
LG Lexy
Mitglied inaktiv - 18.08.2002, 15:06