Hallo Fr. Bader!
Auch ich als alleinerziehende Mutter mache mir darüber Gedanken was mit meinem Sohn passieren wird, sollte mir was zustoßen.
Ich habe weiter unten gelesen, daß das andere Elternteil (leibliche KV hat ihn auch anerkannt), in so einem Fall, das sorgerrecht automatisch bekommt, ausser in Ausnahmefällen. In Moment habe ich das alleinige Sorgerecht.
Der KV hat sich bis jetzt kein einziges mal um das Kind gekümmert. Er hat sein Sohn (18 Monate alt) ein einziges mal gesehen und zwar ca 3 Std. Und das nur weil er hierher gekommen ist, um Schriftliches beim Jugendamt zu erledigen.
Nun meine Frage:
Kann ich irgendwie verhindern, daß im Fall meines Todes, der KV das Sorgerecht für mein Sohn erhält?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Schöne Grüße
Helena
Mitglied inaktiv - 29.04.2003, 14:01
Antwort auf:
Im Fall des Todes der Mutter/ alleinige Sorgerechttragende
Hi,
in euerm Fall wird dem Vater nur dann das alleinige Sorgerecht übertragen, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient.
(Bei ehem. verheirateten Eltern heisst es, der überlebende Elternteil bekommt das alleinige SR, so das Kindeswohl dem nicht entgegen steht)
Er bekommt das alleinige SR also nicht ganz automatisch, sondern das wird vom Familiengericht überprüft, ob damit das Kindeswohl gewahrt bleibt.
Dann gibt es noch einen Paragraphen zum Schutze der Stieffamilien.
Solltest du mit deinem kind in einer neuen Familie leben und versterben, dann kann das Kind oder der Stiefelternteil eine einstweilige Anordnung (oderso) erwirken, dass vorläufig das ST auf den Stiefelternteil übertragen wird.
Um aber völlig sicher zu gehen kannst du ein entsprechendes Testament abfassen, dass dann vom Familiengericht sicherlich beachtet werden wird.
cu
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 10:49
Antwort auf:
Im Fall des Todes der Mutter/ alleinige Sorgerechttragende
:o))
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 13:50