Hallo Frau Bader,
ab Mai geht meine Elternzeit zu Ende und ich werde weiterhin Teilzeit 50% bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im zweiten Jahr meiner Elternzeit wurde ich bei meinem Arbeitgeber auf geringfügiger Basis beschäftigt mit 5 Wochenstunden. Jetzt wüsste ich gerne wie die Höhe des Lohns bei einem Beschäftigungsverbot berechnet wird da wir in nächster Zeit wieder ein Kind planen. Wenn ich Beispielsweise im Juni wieder schwanger wäre, zählen da die letzten 3 Monate trotz Mini Job?
Vielen Dank im Vorraus!
von
Daniela0873
am 07.04.2015, 14:08
Antwort auf:
Höhe des Lohns im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Sie bekommen das,was Sie ohne BV bekàmen
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2015
Antwort auf:
Höhe des Lohns im Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort! Mich machte es nur stutzig dass überall zu lesen ist das 13 Wochen zurückgerechnet wird ab dem Monat in dem die Schwangerschaft begann..und daraus ein Mittelwert berechnet wird....(ich arbeite im Schichtdienst) denn dann würde ja mindestens ein Monat nämlich der April nur mit 400 Euro berechnet werden und somit eine starke Minderung der Lohnhöhe im BV für mich bedeuten...
von
Daniela0873
am 07.04.2015, 20:41