Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan noch bis Dez. 2014 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger (ET 14.09.2014). Außerdem habe ich jetzt im Februar bei meinem alten Arbeitgeber wieder auf 450 EUR angefangen. Vorher hatte ich ja eine Vollzeitstelle. Wir haben auch eine Änderung zum Vertrag gemacht, so dass ich jetzt unbefristet auf 450 EUR von zu Hause aus arbeite. Die Vollzeitstelle kann ich ja sowieso nicht mehr antreten. 1. Beende ich dann meine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes? 2. In welcher Höhe steht mir dann Mutterschaftsgeld zu? Die 450 EUR wahrscheinlich oder? 3. Beim zweiten Kind möchte ich gleich nach dem Mutterschutz weiterarbeiten, aber trotzdem die 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ist das möglich? Ein Vorteil wäre ja der Kündigungsschutz oder? 4. Habe ich dann nach den 3 Jahren Elternzeit auch noch Anspruch auf den 450 EUR Job von zu Hause aus? Der Vertrag ist ja auf unbestimmte Zeit. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und liebe Grüße mamilein3000
von mamilein3000 am 20.02.2014, 14:14