Liebe Nicole, Ich habe 36 Wochenstunden bei einem 32+x Vertrag gearbeitet bis ich aufgrund der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gegangen bin. Ich erhielt Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist von Höhe X und nahm drei Jahre Elternzeit, während der ich nach 14 Monaten in Teilzeit, 15 Wochenstunden, arbeitete. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft beendete ich die erste Elternzeit vorzeitig zum Eintritt in den neuen Mutterschutz, auch den Teilzeitvertrag in Elternzeit. Wie hoch wird nun mein Mutterschaftsgeld ausfallen? In den fast drei Jahren gab es eine Gehaltsanpassung von 6%. Zudem bekommen wir tariflich bedingt Kinderzuschlag. Findet der Kinderzuschlag und die Gehaltserhöhung bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes Beachtung oder berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus den letzten drei Monaten vor meiner ersten Elternzeit? Vielen Dank
von -Pippilotta- am 08.07.2019, 10:51