Sehr geehrte Fr.Bader, ich befinde mich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, bin allerdings bereits seit 13 Monaten wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und erhalte Krankengeld von der Krankenkasse. Ich bin nun ungeplant schwanger ( 8. Schwangerschaftswoche). Ich bin in der Altenpflege tätig und weiß, dass unser Betriebsarzt im Falle der Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Meine Frage wäre nun: Laut meiner Kenntnis berechnet sich die Entgeltfortzahlung des AG in diesem Fall nach den letzten 13 Monaten.Ich bin aber, berücksichtigt man das Anfangsdatum der Schwangerschaft, bereits seit 11 Monaten im Krankenstand. Wird dann ein Durchschnittsgehalt aus den 2 Monaten Differenz ermittelt, um mein Entgelt zu berechnen oder erhalte ich generell mein volles Gehalt, wie vor der Arbeitsunfähigkeit.? Es geht ja dann auch um mein Elterngeld.... Vielen Dank im Voraus!
von Lucylou am 21.03.2016, 06:29