Guten morgen Frau Bader, wenn man sich in der Probezeit befindet und nun aufgrund der Erkrankung des Ehepartners als Haushaltshilfe zu Hause bleiben muss, besteht dann Kündigungsschutz? Im Falle der Kündigung, könnte dies Probleme mit der ARGE geben, die dann in Leistung treten muss? Liebe Grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 07:38