Frage: Haushaltshilfe und Probezeit

Guten morgen Frau Bader, wenn man sich in der Probezeit befindet und nun aufgrund der Erkrankung des Ehepartners als Haushaltshilfe zu Hause bleiben muss, besteht dann Kündigungsschutz? Im Falle der Kündigung, könnte dies Probleme mit der ARGE geben, die dann in Leistung treten muss? Liebe Grüße Steffi

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 07:38



Antwort auf: Haushaltshilfe und Probezeit

Hallo, befindet sich denn ein Kind unter 12 im Haus? Stellt die KK keine Haushatshlfe? Ist es eine außergewöhnliche Situation? Das ist nicht so einfach zu beantworten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2009



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