Hallo Frau Bader,
mein Mann ist außertariflich angestellt und freiwillig gesetzlich versichert. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle des Kindes ist vom Unternehmen tarifvertraglich ausgeschlossen. Nun stellt sich die Frage: gilt das auch für ihn, obwohl er ja gar nicht tariflich angestellt ist? Falls ja, aus welcher Rechtsgrundlage lässt sich dies ableiten?
Danke und viel Grüße
Ling
von
Ling
am 26.12.2015, 21:04
Antwort auf:
Hat mein Mann (AT) Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kind krank?
Hallo,
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur dann, wenn Sie freiwillig gesetzlich mit Zusatz-Krankengeld-Tarif versichert sind und das Kind bei Ihnen mitversichert ist. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei der Krankenkasse.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Hat mein Mann (AT) Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kind krank?
Nunja, das Unternehmen stellt nur klar, dass es den AN bei "kind krank" eben nicht weiterbezahlt.
Daraus folgt, dass er Lohnersatzleistung von der KK für 10 Tage pro Jahr pro Kind erhalten kann.
Er hat Anspirch auf Freistellung, aber eben nicht auf Bezahlung in dieser Zeit.
= Man darf ihm wegen dieser 10 Tage (Fernbleiben vom Arbeitsplatz) nicht kündigen, aber Geld bekommt er deswegen vom AG nicht.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 27.12.2015, 02:18