Gilt Sonderurlaub zur Geburt nur für Eheleute oder auch für Lebenspartner?!
Was genau sagt das BGB?
Wikipedia meint Lebenspartner...man ist Lebenspartner, wenn man zusammenwohnt und eine Bedarfsgemeinschaft bildet, richtig?!
Also zählen wir zu einer Lebenspartnerschaft, zwar keine eingetragene, aber wir leben zusammen seit 2 Jahren und er hat bereits die Vaterschafts und Sorgerechtsanerkennung gemacht.
Ko pliziert hier alles im Staat Deutschland, wenn man kein JURA-Studium als BRD-Bürger absolviert hat.
Mitglied inaktiv - 13.02.2012, 12:13
Antwort auf:
Gilt Sonderurlaub zur Geburt nur für Eheleute oder auch für Lebenspartner?!
Hallo,
meinen Sie, in anderen Ländern ist es einfacher? Gesetze müssen für eine Vielzahl von Fällen gelten und deshalb abstarkt formuliert werden. Außerdem kann ich auch kein Haus bauen oder Haare hübsch schneiden. Das ist auch kompliziert. Nur bei Jura meinen alle, sich auskennen zu müssen.
Auch für eine Lebenspartnerin kann man einen Tag frei nach § 616 BGB erhalten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2012
Antwort auf:
Gilt Sonderurlaub zur Geburt nur für Eheleute oder auch für Lebenspartner?!
Natuerlich gibt es den Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes egal welcher Familienstand gewählt wurde. Eine ausdrückliche Rwgelung im BGB gibt es nicht nur 616 BGB. In Tarifvertraegen ist manchmal ausdrücklich etwas geregelt.
von
Lina_100
am 13.02.2012, 12:38