Sehr geehrte Frau Bader,
als angestellte Zahnärztin befinde ich mich seit 5 Wochen im Beschäftigungsverbot. Nun erhielt ich mein erstes Gehalt und es fiel niedriger aus als erwartet. Ich gehe davon aus, dass sich das Gehalt aus denen der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen ergibt. Mir wurde erklärt, dass es auch da eine obere Grenze von 6050€ gibt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Ist das richtig?
Schöne Grüße
von
BambiSH
am 08.06.2015, 10:18
Antwort auf:
Gibt es einen Höchstsatz beim Beschäftigungsverbot?
Hallo,
dann würden Sie ja benachteiligt. Der AG wird schon den vollen Betrag zahlen müssen. Erstattet wird es aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2015
Antwort auf:
Gibt es einen Höchstsatz beim Beschäftigungsverbot?
Hallo,
für die Erstattung aus der Umlage wohl ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen m.E. aber den vollen Betrag zahlen, er bekommt eben nur weniger vom Sozialversicherungsträger wieder.
LG
von
Lina_100
am 08.06.2015, 22:42