Guten Abend Frau Bader, Ich bin seit 1996 durchgehend bei meiner KV gesetzlich versichert. Unser 1. Kind wurde im Mai 2003 geboren, das zweite im Oktober 2004. Mit Zustimmung meines Arbeitgebers konnte ich 12 Monate Elternzeit des ersten Kindes direkt im Anschluß an die dreijährige Elternzeit des zweiten Kindes nehmen. Somit endet lt. meines AG die Elternzeit am 14.10.2008. Nun hat mir letzte Woche meine gesetzliche KV mitgeteilt, dass ich seit der Vollendung des 3.Lbj. meines zweiten Kindes (14.10.2007) nicht mehr pflichtversichert wäre und mich nun freiwillig versichern muß. (Mein Mann ist Beamter, fällt aber deutlich unter die Bruttoeinkommensgrenze). Leider kann/will mir die KV nicht erklären, aus welchen Gesetzen sich ergibt, dass ich bei Übertragung von Elternzeit nicht mehr pflichtversichert bin. Für mich ergibt sich aus §15 (2) BEEG und §192 (1) Nr.2 SGB5 ein eindeutiger Anspruch auf Pflichtversicherung solange Elternzeit besteht. Sehe ICH das so falsch?? Was würden sie mir raten? Vielen lieben Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 19:18