Gehaltsberechnung bei individuellem Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsberechnung bei individuellem Beschäftigungsverbot

Hallo, folgende Situation. bin Krankenschwester und habe nur ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt erhalten ( wurde zuvor alles mit Arbeitgeber geklärt). Jetzt mache ich mir Gedanken über die Gehaltsberechnung. Ich erhilt August, September Krankengeld und bis 10 Oktober 2013. Danach bis gestern 23.1.2014 berufstätig. die Schwangerschaft wurde am 15.11.2013 in der 5 Woche festgestellt. Wie wird jetzt das durchschnittsgehalt berechnet? Wird Krankengeldbezug dazu genommen? Mache mich grad gedanklich etwas konfus. Werdendie Monate vor dem Krankengeld zur Berechnung genommen?

von tinamausi am 24.01.2014, 18:39



Antwort auf: Gehaltsberechnung bei individuellem Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie und das Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Gehaltsberechnung bei individuellem Beschäftigungsverbot

Nein, die letzten 13 Wochen vor dem BV- also ab dem 23.10.13 bis gestern. Somit erhältst du, ganz normal, dein Durchschnitts-netto der letzten 13 Wochen...

von Tanja2255 am 24.01.2014, 19:17



Antwort auf: Gehaltsberechnung bei individuellem Beschäftigungsverbot

Ich habe dazu dies gefunden: "Ändert sich das Gehalt der Schwangeren im Beschäftigungsverbot? Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurde. " http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.01.2014, 20:43



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