Hallo Frau Bader,
dies hat der Arbeitgeber so entschieden. Ich habe meinen Arbeitgeber schon mehrfach schriftlich aufgefordert, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, damit ich meiner Tätigkeit wieder nachgehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
von
Liebeskind12
am 21.11.2017, 15:11
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Hallo,
wenn er Sie ohne Bv freistellt, bekommen Sie das, was Sie ohne Bv bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2017
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Ich sehe das so, dass der AG dich dann auf eigene Kosten freigestellt hat, bis auf weiteres. Warum ist es so schwer, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen? Das wäre Voraussetzung um von der KK die Kosten erstattet zu bekommen.
Mitglied inaktiv - 21.11.2017, 17:13