Guten Tag Frau Bader! Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. erstmal die Eckdaten: Ich arbeite seit September 2015 nach 2 Jahren Elternzeit vom ersten Kind mit einer 60% Stelle wieder an meinem alten Arbeitsplatz. Im Oktober wurde ich dann erneut schwanger und hatte leider direkt einige gesundheitliche Probleme, wegen derer eine AU auf die nächste folgte und ich nur wenige Tage zwischendurch arbeiten konnte. Im Zeitraum >Ende Nov.15 bis Anfang Jan.16< hat mein Arbeitgeber fälschlicher Weise die Lohnfortzahlung eingestellt, sodass ich etwas mehr als ein Monatsgehalt nicht erhalten habe. (Krankengeld habe ich für diesen Zeitraum nicht beantragt, ich hätte ja auch keinen Anspruch gehabt) Ich habe die ganze Geschichte mittlerweile mit der Krankenkasse und der Personalabteilung geklärt und das Gehalt für diesen Zeitraum Anfang März nun rückwirkend erhalten, bisher aber noch keine Verdienstabrechnung dafür bekommen. Nun steht eventuell ein Beschäftigungsverbot für mich an und ich habe gerade erfahren, dass sich mein Gehalt für den Zeitraum des BV an den letzten 3 Monaten orientieren soll. Welche Beträge werden denn nun gerechnet? Wird die rückwirkende Zahlung eingerechnet oder kann es passieren dass nur die Gehälter von Januar und Februar in die Rechnung genommen werden und so ein beträchtlicher finanzieller Nachteil für mich entsteht? Für die Beantragung von Elterngeld stellt sich diese Frage ja in wenigen Monaten erneut... Ich hoffe Sie können mich da ein bisschen aufklären, auch wenn mein Fall sicherlich sehr speziell ist. Vielen Dank im Voraus, Marina G.
von Liluminai88 am 14.03.2016, 11:32