Hallo Fr.Bader, Nach Elternzeit arbeite ich nun 130 Stunden, dafür wurde ein Vertrag über ein Jahr befristet geschlossen. Ab dem 08.07.18 wenn die Befristung endet greift wieder mein normaler unbefristeter Vertrag über 163 Stunden. Nun gehe ich zufàlligerweise genau am 08.07. in Mutterschutz. Bekomme ich dann für die Zeit des Mutterschutzes volles Gehalt oder nur das 130 Stunden Gehalt? Mit freundlichen Grüßen
von sylvester_5 am 28.02.2018, 16:11