Liebe Frau Bader, Ich werde nach meinem 8 wöchigen Mutterschutz-Beschäftigungsverbot wieder die Arbeit antreten. Muss mein Arbeitgeber mich für den Rückbildungskurs bezahlt freistellen? Ich frage, da es sich um eine Hebammenleistung handelt, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Vielen Dank, Mabella
von Mabella am 06.05.2020, 09:55