Hallo Frau Bader , aber auch an alle anderen!
Habe vor ca. 2 Wochen die Ablehnung auf meinen Teilzeitantrag nach Elternzeit bekommen.
Gibt es generell irgendeine Frist in der ich jetzt meinen Anspruch auf Teilzeit einklagen muss?
Wenn ja, wie lang ist die Frist?
Vielen Dank im Vorraus
bjpatili
Mitglied inaktiv - 30.06.2005, 08:13
Antwort auf:
Frist nach Ablehnung von Teilzeitantrag? Dringend!
Hallo,
so shnell wie möglich (eine feste Frist gibt es aber nicht)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2005
Antwort auf:
Frist nach Ablehnung von Teilzeitantrag? Dringend!
Ob es eine Frist zum Einspruch darauf gibt kann ich Dir nicht sagen, aber Du mußt Deinen Antrag mind. 3 Monate vor dem Wiedereintritt stellen. Wann endet denn Deine EZ?
Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 22:21