Hallo,
errechnter Geburtstermin für unser Baby ist der 14.11.2009. Wir überlegen, ob der Vater, optimalerweise gleich nach der Geburt, für 4 Wochen Elternzeit nimmt (zusätzlich zur Mama, die nimmt 2 oder 3 Jahre).
Wann müsste diese spätestens bei seinem AG beantragt werden?
Maximal möglich wären 2 Monate?
Stundenweise arbeiten ist ihm nicht erlaubt in dieser Zeit?
Wie wirkt sich das auf sein Gehalt aus?
Danke im Voraus,
viele Grüße
Mitglied inaktiv - 14.09.2009, 13:50
Antwort auf:
Frist für Papa-Elternzeit?
Hallo,
Frist ist 7 Wo., er kann bis zu 36 Mo. EZ und 12 Mo. EG nehmen - die Monate, in denen Sie MG bekommen, werden immer Ihnen angerechnet.
Er kann in dieser Zeit bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten, dann wird ihm beim EG alles über 300 € angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2009
Antwort auf:
Frist für Papa-Elternzeit?
Hallo,
EZ muss 7 Wochen vor Antritt der EZ beantragt werden.
Der Papa kann auch mehr als 2 Monate EZ nehmen, es gibt halt nur insgesamt 14 Monate Elterngeld. Die Aufteilung zwischen den Eltern ist aber egal.
Er kann auch stundenweise arbeiten, bekommt das aber dann auf sein Elterngeld angerechnet, ist die Frage, ob sich das dann noch lohnt.
Während der EZ gibts kein Gehalt, stattdessen Elterngeld.
Viele Grüße
iu
Mitglied inaktiv - 14.09.2009, 17:04