Liebe Frau Bader, ich habe vor zwei Wochen Elternzeit bei meinem AG beantragt (Ende Muschutz 12. Oktober). Der hat sich aber noch nicht bei mir in irgendeiner Form gemeldet. Wie lange geht die Frist, bis der AG entsprechend antworten muß?
Freundliche Grüße
Jeanny
Mitglied inaktiv - 10.09.2001, 11:43
Antwort auf:
Frist AG Elternzeit
Liebe Jeanny,
Der Anspruch besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2001
Antwort auf:
Frist AG Elternzeit
Liebe Frau Bader, mittlerweile hat sich mein AG gemeldet, die Elternzeit anerkannt, will aber über meinen Antrag auf "eventuelle Teilzeit" zu einem späteren Zeitpunkt - spätestens Ende Nov. entscheiden. (Muschu läuft am 12.10. aus, Teilzeit habe ich ab Febr. beantragt). Aufgrund meiner Nachfrage in unserer Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass diese Entscheidung aufgrund der derzeitigen Firmensituation gefällt wurde. Ist das so alles korrekt?
Jeanny
Mitglied inaktiv - 13.09.2001, 09:53