Freistellung von Nachtarbeit und Lohnfortzahlung bei Stilldauer >1Jahr?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellung von Nachtarbeit und Lohnfortzahlung bei Stilldauer >1Jahr?

Guten Abend! Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und habe ein Kind, welches ich immer noch abends, nachts und morgens stille. Im Moment ist es noch nicht ein Jahr alt und ich kann Stillpausen machen, bin von den Nachtdiensten freigestellt und bekomme ein Gehalt, welches dem eines Arztes entspricht, welcher Nachtdienste macht. Genauer gesagt entspricht mein derzeitiges Gehalt dem, welches ich durchschnittlich in den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft verdient habe. Nun meine Frage: Was passiert /was ändert sich, wenn das Kind 1 Jahr alt ist? Mein Arbeitgeber sagt mir, dass mit einem Jahr jeglicher Schutz endet. Ich habe das Mutterschutzgesetz vollständig durchgelesen und meiner Auffassung nach endet nur das Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Die Freistellung von Nachtarbeit und der Zuschlag zum Gehalt haben meiner Meinung nach keine zeitliche Begrenzung solange das Stillen durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden kann. Sehe ich das richtig? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

von Sandra1234 am 27.02.2019, 22:39



Antwort auf: Freistellung von Nachtarbeit und Lohnfortzahlung bei Stilldauer >1Jahr?

Hallo, der Anspruch auf Stillpausen endet, nicht aber der weitergehende Mutterschutz nach §§ 5,6 MuSchG (Nachtruhe, Sonn- und Feiertage) gilt weiter Schalten Sie im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt ein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2019



Antwort auf: Freistellung von Nachtarbeit und Lohnfortzahlung bei Stilldauer >1Jahr?

Das ist richtig, wie du es siehst.

Mitglied inaktiv - 28.02.2019, 07:30



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