Hallo Frau Bader,
ich habe mit meinem Sohn nur am Vormittag einen Augenarzttermin und einen Termin für die U7a bekommen. Da ich berufstätig bin, wollte ich einmal nachfragen, ob mich der Arbeitgeber für diese Zeit freistellen oder ob ich Urlaub bzw. Überstunden nehmen muss.
Wenn mein Kind krank ist und ich zum Arzt gehe, dann bekomme ich für eine Krankmeldung zur Betreuung des Kindes, aber in diesen beiden Fällen ist das Kind ja nicht krank sondern hat Arzttermine.
Um Beantwortung meiner Frage wäre ich dankbar und falls es hier auch §§ gibt, dann um Nennung, damit ich diese meinem Arbeitgeber entsprechend vorlegen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela1978
von
Manuela1978
am 16.11.2011, 17:24
Antwort auf:
Freistellung bezüglich Arztbesuch vom Kind?
Hallo,
einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat man bei einer Vorsorgeuntersuchung nicht, auch muss der Ag hierfür nicht zustimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2011
Antwort auf:
Freistellung bezüglich Arztbesuch vom Kind?
hallo
wir stellen den mütter eine bescheinigung über die zeit aus die sie in der praxis waren,bis jetzt haben wir noch keine neg. erfahrung damit gemacht,die frauen haben ihren lohn ganz normal bekommen.
freistellen muss er dich dafür sicher nicht,denn die vorsorge muss ja nicht zu einem bestimmten zeitpunkt stattfinden man hat ja einige wochen zeit in der sie stattfinden kann.
wir legen solche termin auch gerne auf den nachmittag,dann muss man halt etwas auf den termin warten!
von
CKEL0410
am 17.11.2011, 09:04