Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Gern auch an euch andere. Ich bin grad wieder frisch schwanger. Bei meiner 1. Tochter wurde ich bei meinem AG immer für meine Arzttermine freigestellt. Steht ja auch so in den Mutterschutzrichtlinien. Nun habe ich wieder gefragt, ob das noch so ist. Da bekam ich die Antwort: das es nicht mehr so wäre, da wir ja Gleitzeit haben. Meine Frage: ist das denn so rechtens???? das hat doch dann nichts mehr mit freistellen zu tun, wenn ich zwar vor oder während der Arbeit gehen darf, die zeit dann aber wieder rausarbeiten muß. oder sehe ich das falsch??? zumal ich fast darauf angewiesen bin, während der Arbeitszeit zu gehen. mein FA ist nur 5 gehminuten von meiner arbeit entfernt, ich wohne aber über 30min weg vom doc. und ein nachmittagstermin geht nich, da ich meine tochter bis zu einer bestimmten zeit aus dem kiga holen muß (bin allein in der woche) und nicht 5x hin und her fahren will. hoffe es versteht mich jemand. wie gesagt ich möchte einfach nur wissen, ob man sobald man gleitzeit hat, nicht mehr freigestellt werden muß. danke euch. lg franzi
Hallo, schwangere Arbeitnehmerinnen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn es um die Wahrnehmung von Vorsoreterminen geht. Daraus lässt sich allerdings nicht zwingend ein genereller Anspruch auf eine bezahlte Freistellung ableiten. Vielmehr muss die werdende Mutter über eine entsprechende Bestätigung durch den behandelnden Arzt nachweisen, dass der Arztbesuch innerhalb der Kernarbeitszeit zwingend notwendig war (wie zum Beispiel eine Untersuchung am frühen Morgen, zu der die Schwangere nüchtern erscheinen muss). ANsonsten muss sie es außerhalb dieser Zeiten machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo War bei einer Freundin auch so, sie hat auch Gleitzeit. Irgendwi verstehe ich es auch, andere Arzttermine muss und kann man ja auch anders legen. Sie hatte sich damals ganz genau erkundigt, unter was und wo das online zu finden ist kann ich leider nicht sagen.
Mitglied inaktiv
also ich habe auch Gleitzeit und bis jetzt hab ich meine Stunden immer für Arztbesuche geopfert. Das war dann immer por Arztbesuch 1/2 Tag oder ein ganzer. Jetzt muss ich nur noch eine Woche arbeiten und dann bin ich im Mutterschutz. Man muss ja nur 1 mal im Monat hin, da waren mir die paar Stunden auch egal. Zudem hab ich meine Termine an den Tagen gelegt, wo ich sowieso Urlaub hatte oder Glaz. Und wenn ich öfters zum Arzt müsste weil was nicht i.O. ist, dann wäre das was anderes! dann hätt ich meine Stunden nicht geopfert.
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Sehr geehrte Frau Bader, diesen Text habe ich gestern an Sie geschrieben. Also es handelt sich um Schwangerschaftsvorsorge. Eine Frage ist noch dazu gekommen. Da meine Freundin Diabetikerin ist, muß sie zusätzlich wegen der Schwangerschaft zur Diabetiskontrolle. Zählt dies auch zur Schwangerschaftsvorsorge? ich wollte hier mal was für meine ...
Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Sohn nur am Vormittag einen Augenarzttermin und einen Termin für die U7a bekommen. Da ich berufstätig bin, wollte ich einmal nachfragen, ob mich der Arbeitgeber für diese Zeit freistellen oder ob ich Urlaub bzw. Überstunden nehmen muss. Wenn mein Kind krank ist und ich zum Arzt gehe, dann bekomme ich fü ...
Hallo Frau Bader, ich hatte schon mal die Frage nach einer bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber/bzw. Krankenkasse für einen akuten oder unvermeidlichen Arztbesuch mit dem Kind während der Arbeitszeit gestellt. Dies hatten Sie damals verneint. Nun habe ich im Internet eine interessante Aussage dazu gefunden. Demnach verstehe ich das so, ...
Liebe Frau Bader, ich habe noch mal eine Nachfrage zu meiner Frage vom 11.01.2012 1.) Eine akute Erkrankung des Kindes (zB Ohrenschmerzen) die einen Arztbesuch während der Arbeitzeit erfordert, löst also EINEN Anspruch auf Kinderkrankengeld aus? Heißt = bezahlte Freistellung? (zb - Kindergarten ruft an, von Arbeit weg, mit Kind zum Arzt, Fre ...
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Gute Tag Frau Bader Ich weiß nicht ob sie mir weiterhelfen können ich frage einfach mal Ich befinde mich in der 9+4 ssw habe seit Wochen Blutungen und ein Kind mit 6 Jahren noch mein Partner ist Berufs tätig und nur abends zuhause gibt es gesetzliche Regelungen wo der Partner zuhause freigestellt werden kann um sich ums Kind und Haushalt zu ...
Hallo, Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt.
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