Frage:
Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Ich habe einen enorm langen Text geschrieben und weiß nicht, warum der jetzt nicht zu sehen ist :( Ich fasse nochmal ganz kurz zusammen - bin fest angestellte Psychotherapeutin, aus der Probezeit raus, unsere Abteilung eines größeren Trägers soll geschlossen werden, Kündigungsschutz weil gerade schwanger geworden. Chef meinte ich soll mir bis Montag überlegen ob ich eine Freistellung will. Wäre für AG sicher gut, da sie eh nicht wissen wo mich jetzt unterbringen und ja so wie ich das verstehe die KK zahlt - allerdings frage ich mich ob eine FS so früh und ohne große Gefahren für mich/Kind überhaupt möglich ist? Wer entscheidet das und unter welchen Bedingungen passiert das? Kann man das so drehen, dass weil mal irgendwann ein aggressiver Patient da war, ich gleich nicht mehr arbeiten brauche oder stellt sich das der AG zu leicht vor? Da ich ja eigentlich die ganze SS über Gespräche führen könnte. Hat die KK da auch ein Mitspracherecht?
Danke!!!
von
Berlin16
am 05.06.2016, 09:51
Antwort auf:
Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Hallo,
Freistellung heißt voller LOhn mit Sozialleistungen ohne Arbeit.
Das würde ich mir schriftlich geben lassen - ist doch super.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2016
Antwort auf:
Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Generell stellt er sich das viel zu leicht vor.
Aber er stellt Dich frei, er muss Dich weiterhin bezahlen und er trägt also das Risiko das Geld nicht von der Krankenkasse wiederzubekommen.
Daher : Sein Risiko.
Was bedeute denn die Abteilungsschliessung für die, die nicht schwanger sind?
Gäbe es die Möglichkeit für Dich woanders zu arbeiten?
Gefährlichkeit kann man ja in Deinem Job auch eindämmen, indem Du nur die Patienten bekommst von denen kein Gewaltrisiko ausgeht.
von
Sternenschnuppe
am 05.06.2016, 11:31
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Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Für eine Psychotherapeutin eine Freistellung, d.h. ein Beschäftigungsverbot auszustellen, weil die Abteilung schließt wäre Betrug an der Umlagekasse. Das geht nicht.
Ein Abteilungsschließung hat zur Folge, dass der AG versuchen muss, dich in einer anderen Abteilung einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, kann er einen Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der Aufsichtsbehörde stellen. Für solche Ausnahmefälle sind Kündigungen auch in der Schwangerschaft zulässig.
Aber das Beschäftigungverbot kann keinesfalls dafür herhalten, eine Schwangere auf Kosten der Umlagekasse zu "entsorgen". Das wäre Rechtsmißbrauch.
Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 11:36
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Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Das Lagetsi wird einer Kündigung niemals zustimmen, die wägen den Schutz der Schwangeren gegen das Interesse des Unternehmens sehr genau ab. Eine Filialschliessung ist da kein Grund für die Kündigung einer Schwangeren . Ich hab selbst eine ähnliche Situation durch und war im Lagetsi zur Anhörung.
Das ist doch ein Rechtsforum hier, warum antworten primär Privatleute mit Halbwissen? Macht den Fragern Angst und sorgt für Unsicherheit, bis die Fachfrau geantwortet hat.
von
Jana287
am 05.06.2016, 20:11
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Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Sorry, das ist kein privates Halbwissen, das ist konkret die Vorgabe bei Ausnahmeanträgen für Kündigungen. Es gibt drei Gründe für Zulassung von Kündigung bei Schwangeren: Betriebsschließung oder Teilschließung, Insolvenz des Arbeitgebers und schwerer Vertrauensbruch.
Natürlich versucht das Lagetsi deine Rechte zu schützen, aber wenn die Abteilung schließt und du nicht anders eingesetzt werden kannst, ist die Kündigung zuzulassen. Und bei jeder Kündigung erfolgt erst eine Anhörung. Hast du den Bescheid schon erhalten?
Eine Teilschließung ist definitiv kein Grund ein BV auszustellen, und die Erstattung der Gehälter über die U2 ist aus diesem Grund ausgeschlossen. BVs gibts nur wenn die GESUNDHEIT oder das LEBEN gefährdert sind, und das ist bei einer Betriebsschließung ja nicht der Fall.
Lies doch selber nach MuSchG, § 3 - individuelles BV, § 4 generelles BV, und § 9 (3) Kündigung. Dort steht ausdrücklich, dass die Behörde ausnahmsweise Kündigungen zulassen kann. Da kannst du ja nicht sagen, "die Lagetsi wird einer Kündigung niemals zustimmen". Das was DU schreibst ist tatsächlich privates Halbwissen, basierend auf nur einem einzigen Fall, nämlich deinem.
Welche ähnliche Situation hast du selber?
Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 21:49
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Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Hier sind ähnlich gelagerte Fälle und jedesmal war die Antwort, der AG kann mit Zustimmung der Behörde ausnahmsweise doch kündigen, trotz Schwangerschaft. Wenn eine Filiale geschlossen wird, kann eine Schwangere umgesetzt werden, sofern der Anfahrtsweg ihr zuzumuten ist. Wenn das ausscheidet, muss sie die Kündigung mit Zustimmung der Behörde akzeptieren. Wenn eine Abteilung geschlossen wird, ist eine Umsetzung nicht ohne weiteres möglich, und es besteht Aussicht auf Zustimmung der Behörde zur Kündigung. In keinem einzigen Fall wurde ein BV als "Lösung" in Betracht gezogen!
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kuendigungsschutz_140076.htm
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=133024&suche1=K%FCndigung+Insolvenz&seite=1
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=131647&suche1=K%FCndigung+Insolvenz&seite=1
Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 22:17
Antwort auf:
Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Danke für eure Antworten, die nur leider teilweise an meiner Frage vorbeigehen. Ich weiß, dass ggf. trotz Schwangerschaft eine Kündigung erfolgen könnte (allerdings muss vorher eine Sozialauswahl getroffen werden, andere Geschichte), das war aber nicht meine Frage, sondern, ist in meinem Fall eine bezahlte Freistellung möglich und wenn ja, unter welchen Umständen. BV und Freistellung ist ja auch nicht dasselbe. Ich habe nämlich Sorge, falls ich dem zustimme, ggf. sogar etwas unterschreiben soll, weil sie nicht wissen, wo sie mich unterkriegen sollen/alternativ versuchen mir doch zu kündigen (Kündigung ja oder nein war noch offen, ich kam denen mit meiner Info zuvor), und nachher klappt das nicht und ich steh ohne Job und ohne bezahlte Freistellung da.
von
Berlin16
am 05.06.2016, 23:04
Antwort auf:
Freistellung am Anfang der SS wegen Abteilungsschließung?
Die bezahlte Freistellung ist möglich, wenn der AG das aus eigener Tasche bezahlt und nicht auf die Umlagekasse abwälzt.
Von daher war die Frage sehr konkret beantwortet.
Hier habe ich den Hinweis auf die Art der Freistellung erkannt: "Wer entscheidet das und unter welchen Bedingungen passiert das? Kann man das so drehen, dass weil mal irgendwann ein aggressiver Patient da war, ich gleich nicht mehr arbeiten brauche oder stellt sich das der AG zu leicht vor?"
Dahinter steckt doch die Idee dass man ein Beschäftigungsverbot nach §4 MuSchG heranziehen könnte, das bedeutet die Umlagekasse heranzuziehen. Und das geht NICHT. Denn wenn die Abteilung geschlossen ist, dann sind da auch keine aggresssiven Patienten mehr, die dich gefährden könnten. Dann gibt es auch kein BV.
Wenn dein AG dich aus eigener Tasche bezahlen möchte, kann er das tun. Ansonsten bleibt ihm nur die Alternative dich zu kündigen, das wäre auch die logische Konsequenz. Denn er wird dich auf keinen Fall aus eigener Tasche bezahlen wollen.
Mitglied inaktiv - 06.06.2016, 09:26