Hallo, Ich habe leider noch nicht wirklich verstanden, wie sich bei freiberuflichen Menschen, wie mir zum Beispiel, das Elterngeld für das 2. Kind berechnen lässt. Also, was als Bemessungsgrundlage genommen wird. Mein 1. Kind ist im Juni 2015 geboren. Blöd gefragt, : wann müsste ich jetzt spätestens wieder schwanger werden, damit ich nicht neu berechnen lassen muss? Das wäre nämlich bei den geringen Einnahmen nach Wiedereinstieg dann wirklich existenziell sehr schwierig! Was würde sich ggf noch ändern, wenn man sich arbeitslos meldet? Ich habe eine Arbeitslosen Versicherung für Selbständige (wird im Prinzip gehandhabt, wie bei Angestellten) und muss tatsächlich überlegen, ob es sich ggf mehr lohnt, diese in Anspruch zu nehmen, statt zu arbeiten, damit wir wenigstens das das gleiche Elterngeld bekommen, wie bei unserem 1. Kind. Danke für die Hilfe!!!
von Juhumum am 12.06.2016, 20:35