Hallo mal ne frage zur schweigepflicht: ich denke ja, dass der KiGa auch einer gewissen schweigepflicht unterliegt so wie Lehrer auch. Darf denn dann der KiGa Informationen üder die schulanfänger weitergeben?? oder nciht?? Muss sich da der Kiga schriftlich von seiner schweigepflicht der schule gegenüber befreien lassen?? Die in der schule dürfen es ja auch nur innerhalb der kollegen "weiterverbreiten"...es bleibt ja somit im kreise der "erziehungsberechtigten"..oder wie ist das??? Danke HEnni
Mitglied inaktiv - 14.09.2006, 13:12