Frage zur Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub!

hallo, ich habe mal eine frage zur teilzeitarbeit im erziehungsurlaub. wenn ich 2 jahre erziehungsurlaub nehme und nach 6-12 monaten gerne teilzeit arbeiten gehen würde, muss mein alter arbeitgeber mich dann als teilzeit beschäfftigen in der zeit ( wenn ich vorher da vollzeit gearbeitet habe) oder kann er es entscheiden wie er will. desweiteren würde mich interessieren ob ich im falle der arbeitgeber lehnt es ab bei einer anderen firma teilzeit arbeiten könnte oder wäre das verboten? mfg nicole

Mitglied inaktiv - 29.06.2003, 15:54



Antwort auf: Frage zur Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub!

Hallo, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2003



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