hallo frau bader, ich bin derzeit in elternzeit, noch bis 01/ 06. wenn im dezember das letzte mal erziehungsgeld gezahlt wird, wird ab januar das geld verdammt knapp, obwohl wir keinen anspruch auf sozialhilfe bzw. wohngeld haben. da mein mann aber einen tägl. weg zur arbeit von insges. 90 km hat zahlen wir einen haufen geld für benzin, und es ist jetzt schon knapp mit dem geld obwohl wir sehr sparsam leben. jedenfalls, da ich nach der elternzeit ohnehin nicht vorhabe wieder bei meinem ag anzufangen (scheußliches betriebsklima) habe ich überlegt ob ich kündigen und mich arbeitslos melden kann, um wenigstens arbeitslosengeld zu haben. ich würde ja auch sehr gerne wieder arbeiten, hätte aber nur maximal 5 stunden am tag eine betreuung für mein kind, könnte also höchstens tz 4 std./ tag arbeiten. ist das denn mit arbeitslosengeld vereinbar, oder bekomme ich das nur wenn ich vollzeit vermittelt werden kann? ganz herzlichen dank für ihre antwort. tatjana
Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 19:50