hallo!
ich habe die frage, ob der erziehungsurlaub, also die zeit wo man nicht vermittelt werden kann, 2 jahre oder 3 beträgt!?
auch wenn private situationen hier nicht geschildert werden sollen, vielleicht an alle: ich bin verheiratet, bekomme das 1. kind, und möchte auch zuhause sein bis das kind 2 jahre ist und evtl dann halbtags arbeiten wenn das kind im kiga ist!
der vertrag meines mannes endet nächsten juli... und ich hab eine ausbilung wo man sehr schlecht eine stelle findet...
es kann mich doch niemand zwingen mein kidn vo dem 2. lebensjahr abzugeben, oder?
Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 13:19
Antwort auf:
Frage zum Erziehungsurlaub
Hallo,
Sie können bis zu 3 J. EZ beantragen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben. Aber wenn Sie in der Ausbildung sind, besteht die Gefahr, dass die Ausbildung nicht weitergeführt werden kann.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2008
Antwort auf:
Frage zum Erziehungsurlaub
Ehrlich gesagt, ich verstehe dein Problem nicht:
Du hast derzeit keinen Arbeitgeber?
Dann kannst du zu Hause bleiben, so lange du möchtest.
Oder geht es hier um ALG Leistungen?
Also: ALG = ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
kein ALG = ich bin daheim, weil ich das so will und beziehe keine Leistungen.
Das hat mit deinem Mann erstmal gar nichts zu tun.
Oder verstehe ich deine Frage nicht?
LG
Annette
Mitglied inaktiv - 27.08.2008, 18:16
Antwort auf:
Frage zum Erziehungsurlaub
hat sich ja schon geklärt siehe oben:-)
ich hab keinen arbeitgeber und bin derzeit zuhause richtig. meine frage war auch darauf bezogen wenn mein mann vielleicht arbeitslos wird.... und ich ggf. zum amt muss weils arbeitslosengeld mal wieder nicht genügt.. ob ich dann auch zuhause sein kann beim kind...
aber danke für antworten!
Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 10:05