Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte diese Woche leider in der 9SSW eine Fehlgeburt.
Ich bin schon seit 4 Wochen krankgeschrieben und fühle mich noch nicht bereit zu arbeiten. Zudem hab ich die Ausschabung noch nicht hinter mir.
Ich bin zur Zeit Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben.
Was mich interessiert ist falls ich bald wieder schwanger werden würde( ich hoffe darauf) und wieder schwangerdchaftsbedingt krank geschrieben wäre, würde das dann wieder von 0 zählen? Also ich meine habe ich dann wieder die 6 Wochen Frist bevor ich ins Krankengeld rutsche? Oder zählt es dann mit zu der jetztigen Krankschreibung?
Vielen Dank im Vorausfür Ihre Antwort
von
Mia1989
am 25.06.2016, 13:07
Antwort auf:
Fehlgeburt und Krankschreibung
Hallo,
gute Frage.
Es heißt "schwangerschaftsbedingte Erkrankungen". Wenn es der selber Diagnoseschlüssel ist, wird es nach meiner Meinung addiert.
Erkrankt der Arbeitnehmer mehrere Male innerhalb von 12 Monaten, von Beginn der ersten Erkrankung, an einer Krankheit mit der selben Ursache (anrechenbare Vorerkrankungen) und nimmt er die Arbeit nicht für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten wieder auf,
werden die Lohnfortzahlungszeiträume zusammenaddiert, bis 42 Kalendertage erreicht sind, dann endet der Lohnfortzahlungsanspruch. Ist der Arbeitnehmer darüber hinaus krank, erhält er Krankengeld.
Ich drücke Ihnen alle Daumen und wünsche alles Gute!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016
Antwort auf:
Fehlgeburt und Krankschreibung
Für das Krankengeld zählt es zusammen, ist ja die gleiche Diagnose.
Für das Elterngeld zählt es nicht zusammen und würde als Nullrunde gelten, weil es nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängt für die Elterngeld bezogen werden soll.
Alles Gute.
von
Sternenschnuppe
am 25.06.2016, 13:16
Antwort auf:
Fehlgeburt und Krankschreibung
Liebe Sternenschnuppe,
es gilt fürs Elterngeld aber nur als Nullrunde wenn ich jetzt länger als 6 Wochen krank geschrieben bin oder?
Wenn ich jetzt z.b 5 Wochen krank geschrieben bin und dann in der nächsten Schwangerchaft erst ins Krankengeld Rutsche und dann hoffentlich alles gut geht dann würde es nicht als Nullrunde fürs Elterngeld zählen?
Vielen Dank
von
Mia1989
am 25.06.2016, 13:27
Antwort auf:
Fehlgeburt und Krankschreibung
Genau, nach meinen Informationen ist das so.
Dann hätte das Krankengeld ja Bezug zur dann aktuellen Schwangerschaft.
Frau Bader antwortet sicher die Tage auch noch.
Aber so habe ich es gelernt.
von
Sternenschnuppe
am 25.06.2016, 13:31
Antwort auf:
Fehlgeburt und Krankschreibung
Vielen lieben Dank für die Vorab Info.
Schönes Wochenende Dir
von
Mia1989
am 25.06.2016, 13:32