Hallo Frau Bader, meine Tochter ist nun drei Jahre alt und ich möchte wieder beruflich tätig werden. Bisher habe ich eine selbständige Tätigkeit ausgeführt und mich bei einer gesetzl. KK freiwillig versichert. Diese Tätigkeit schrumpft nun erheblich und ich nehme stattdessen eine geringf. Beschäftigung auf. Von den KK´s bekomme ich lauter unterschiedliche Angaben was die Höhe meines Einkommens betrifft, damit ich mich zusammen mit meiner Tochter über meinen Mann (pflichtversichert) Familienversichern kann. Da gibt es doch bestimmt gesetzlich festgelegte Grenzen, wie hoch mein monatliches Einkommen aus selbständiger und geringf. Besch. sein darf. Hab schon überall nach Infos gesucht, aber nichts entsprechenden gefunden. Wäre toll, wenn Sie mir helfen könnten. PS: Hat man als geringf. Besch. Anspruch auf Mutterschutz vor und nach der Geburt?
Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 10:48