Frage: ezu verlängert ohne genehmigung

liebe frau bader! ich hatte bei meinem arbeitgeber 1 erziehungsjahr eingereicht und 3 monate nach geburt meines sohnes wieder 19 std. gearbeitet - das jedoch nur für 6 wochen, dann schickte der chef mich nach hause, weil ich nicht voll auf die arbeit konzentriert war (war auch so, es war einfach noch zu früh wieder anzufangen). mir wurde an dem tag auch nahegelegt, wenn ich nach dem erz.jahr wieder beginne, nur einen halben tag zu arbeiten, da ich dann ja meinen sohn besser untergebracht bekäme etc. und ich hab einen neuen arbeitsvertrag unterschrieben (da ärger ich mich heute noch, fühlte mich damals aber so unter druck gesetzt!) da ich nun doch lieber ein weiteres jahr zu hause bleiben wollte (weil ich angst habe gemobbt zu werden) und mich nicht traute, meinen arbeitgeber um eine verlängerung zu bitten, habe ich im antrag für´s versorgungsamt einfach angegeben, dass ich inzwischen arbeitslos geworden wäre. ich bekomme nun auch das 2. jahr bezahlt. leider hat mein arbeitgeber aber nun bei der erziehungsgeldstelle angerufen und alle haben den schwindel bemerkt ... ich bekomme jetzt die fristlose kündigung! ist die denn gerechtfertigt? kann ich noch irgendwas tun um das abzuwenden?? mein chef war ziemlich sauer... mit freundlichen grüßen klara

Mitglied inaktiv - 22.05.2001, 16:17



Antwort auf: ezu verlängert ohne genehmigung

Liebe Klara, ich verstehe das nicht so ganz. Sie haben ein Jahr EU genommen und haben jetzt einen Vertrag unterschrieben, halbtags zu gehen. Beim Versorgungsamt haben Sie aber angegeben, arbeitslos zu sein? Oder haben Sie gar nicht mehr gearbeitet? Aber was haben Sie dann dem AG gesagt, warum Sie nicht mehr zur ARbeit erschienen sind? Sorry, ich kann nur beurteieln, ob die Kü gerechtfertigt war, wenn ich den Sachverhalt verstehe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2001



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