hallo, ich habe mal 2 fragen 1. betrifft EZU ist etwas kompliziert und zwar habe ich im knapp 2 jahresabstand jetzt 3 kinder bekommen. für sohn 1 (geb märz 2000) ist der ezu im märz 2003 abgelaufen sohn 2 (geb dez 2001) besteht seit dem ezu, eigentlich beantragt bis dez 2004 also zum 3. geb. Im hinterkopf hatte ich das ich dann das letzte mir verbleibende jahr für diesen ezu danach ncoh beantragen kann zu nehmen (die höchstgrenze von 12 monaten halt) nun erklärte mir unser Personalchef das ich das damals hätte gleich mit beantragen müssen als ich für sohn 2 den ezu beantragt hatte. stimmt das? laut ihm kann ich nur noch ein jahr retten indem ich jetzt den ezu für sohn 2 unterbreche und gleich den für sohn 3 (geb. nov 2003) antrette für die vollen 3 jahre. dann kann ich für sohn 2 noch ein jahr rausretten. allerdings gehen mir mit dieser rechnung aufjedenfall mind 1 jahr verloren. achja ich bin in bayern beamtin, weiß nicht obs da unterschiede gibt. frage 2: wenn ich jetzt das budget beim erziehungsgeld beantrage, besteht dann auch anspruch aufs landeserziehungsgeld im 3. lJ? viele grüße tine
Mitglied inaktiv - 16.11.2003, 13:10