Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist am 07.12.2001 geboren, endet mein EU damit am 06.12.2004? Ich würde gerne ein 2. Kind bekommen, sollte ich am 06.12.2004 Schwanger sein, muss ich dann trotzdem meine Stelle antreten und bis 6 Wochen vor der Geburt arbeiten? Sollte mir der AG vorschlagen zu Hause zu bleiben und einfach den EU zu verlängern muss ich auf etwas achten? Leider sind es viele Fragen geworden, ich hoffe Sie können mir helfen. Bedanke mich bereits im Voraus.
MfG
Carmen
Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 14:59
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
der EU endet einen Tag vor dem Geburtstag.
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2003