Sehr geehrte Frau Bader!
Ich bin zur Zeit in Erziehungsurlaub.
Meine Tochter ist jetzt fünf Monata u. ich habe drei Jahr EZ abgegeben.
Jetzt möchte ich, wenn möglich, nach einem Jahr wieder arbeiten gehen.
Wann ist dann mein erster Arbeitstag?
Ein Tag vor dem Geb. meiner Tochter?
Und kann ich die Arbeitszeiten nach meinen Wünschen verändern?
D. h. ich möchte erst zwei ganze Tage arbeiten u. wenn das funktioniert noch einen halben Tag anhängen; "muss" mein Arbeitsgeber da mit machen?
LG
SusaZi
Mitglied inaktiv - 03.10.2002, 09:11
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Liebe Susa,
der erste Arbeitstag kann nach Wunsch mit dem AG vereinbart werden.
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2002