Hallo Fr. Bader, gestern habe ich zufällig (!) von einer Arbeitskollegin erfahren, daß in unserem Tarifvertrag steht, daß für den Erziehungsurlaub nur 2 Jahre Freistellung gewährt werden. Ich hatte mich aber auf das Gesetz mit 3 Jahren verlassen und auch 3 Jahre schriftlich beantragt. Allerdings bekomme ich nun nach knapp 2 Jahren wieder ein Baby und muß den EUrl. nochmal einreichen. Was gilt denn nun für mich: Muß ich tatsächlich nach 2 Jahren arbeiten oder erst nach 3? Bin total unsicher und gespannt auf ihre Antwort!