Liebe Frau Bader, wenn ich für mein 2. Kind nur zwei Jahre EU nehme, darf ich dann das eine verbleibende Jahr irgendwann bis zum achten Lebensjahr des Kindes nehmen, oder muß ich das auch schriftlich irgendwo festhalten? Danke, Maja
Mitglied inaktiv - 08.09.2001, 10:30