Ich habe am 2004 für 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt, jetzt sind im April 2 Jahre um und das heißt auch ich bekommen kein Geld mehr! Ich stand vorher in einem Arbeitsverhältnis!
Meine Frage lautet kann ich mich Arbeitslos melden? Muß oder kann mein Chef mich kündigen?
Ich werde im Juli diesen Jahres zu meinem Mann ziehen der ca 400 Kilometer weit weg arbeitet! Also könnte ich so oder so nicht wieder bei meinem Chef anfangen!!
Schon mal vielen Dank für die Antwort!!!!
Mitglied inaktiv - 05.01.2006, 13:30
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
wenn Sie kündigen, müssen Sie sich auf jeden FAll beim AA melden. Arbeitslosengeld bekommen Sie aber nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2006
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
wenn du dich arbeitslos melden willst, musst du natürlich erst kündigen.
da du mit deinem freund zusammenziehst und er so weit weg wohnt, bekommst du keine sperre vom arbeitsamt, wenn du kündigst.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 05.01.2006, 22:34
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
du kannst dich arbeitslos melden und erhälst dann Arbeitslosengeld. Musst aber nachweisen, dass dein Kind betreut wird.
Falls du noch keinen Kigaplatz oder andere Betreuungsmöglichkeiten hast, würde ich an deiner Stelle das 3. Jahr Elternzeit laufen lassen und dann 3 Monate vor Ablauf kündigen. Ich bin auch während der Elternzeit umgezogen und kann nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Da ich noch keine Betreuung für mein Kind habe (bin im 3. Jahr) wurde mir auf dem Arbeitsamt gesagt, ich kann Hartz IV beantragen. Habe ich auch gemacht, der Antrag läuft.
Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 14:24