Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe vor zwei Jahren meine Erziehungsurlaub angetreten. Nun habe ich vor 3 Wochen wieder entbunden. Nun meine Frage: Steht mir wieder mein Lohn von vor zwei Jahren und Mutterschaftsgeld im Mutterschutz zu? Ich habe in der Zeit auf geringfügiger Basis (275 Euro) bei meiner Arbeitgeberin gearbeitet, bin aber immer noch im Erziehungsurlaub. Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld bezogen auf meine vorherige Vollzeittätigkeit oder auf die geringfügige Basis. Vielen Dank im Voraus MfG HanniK
Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 16:04