Frage: Erziehungsurlaub für meinen Mann

Hallo Frau Bader, die Firma meines Mannes hat vor kurzer Zeit einen neuen Geschäftsführer ein-gestellt, der die Firma (Einzelhandel) wieder in Schwung bringen soll. Seine erste Handlung war, fast alle alten Führungskräfte zu entlassen und die freien Stellen mit Bekannte aus anderen Unternehmen zu besetzen. Einer dieser Bekannten wurde nun auch in die Filiale in der mein Mann tätig ist geschickt um sich dort angeblich als Filialleiter anlernen zu lassen. Dies kann ich jedoch nicht glauben, da seitdem 5 Mitarbeiter (aufgrund seiner Empfehlung) gekündigt (teilweise Probezeit, teilweise Aufhebungsvertrag)wurden. Nun ist meinem Mann zu Ohren gekommen, dass auch er gekündigt werden soll, da auch er (10 Jahre im Unternehmen) noch zu den Mitarbeitern zählt die in der höchsten Gehaltsstruktur sind. Wohl um einen Grund für eine Kündigung zu finden wird ständig beobachtet. Außerdem muss er täglich für einige Stunden Lager- und Aufräumarbeiten machen. Da er auf Provision arbeitet verdient er in dieser Zeit natürlich nichts. Nun haben wir uns überlegt, ob ich schon jetzt(Erziehungsurlaub bis Feb. 2002 beantragt) wieder in meinen Beruf zurück soll und mein Mann in den EU geht um einer drohenden Kündigung bzw. diesen ständigen Kontrollen zu entgehen. Meine Firma würde einem vorzeitigen Wiedereinstieg sofort zustimmen. Nun ist meine Frage, ob er, wenn er Erziehungsurlaub einreicht noch vor dem Antritt des EU gekündigt werden kann, und wie lange vor dem geplanten Antritt des EU muss er seinem AG über diese Vorhaben bescheid geben? Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da mein Mann schon nur noch mit schlechter Laune zur Arbeit geht und auch mit der gleichen Laune wieder nach Hause kommt. Gruß Anna

Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 11:11



Antwort auf: Erziehungsurlaub für meinen Mann

Liebe Anna, ist das Kind vor oder nach 01 geboren? Grds. besteht ab Antragstellung innerhalb der Fristen KüSchutz. Kind vor 01 geboren= 4 Wo. vorher Kind nach 01 geboren= 8 Wo. vorher Das ganze klappt nur mit Zustimmung Ihres AGs. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2001



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