Hallo Fr. Bader, ich befinde mich seit 06.03.2001 im Erziehungsurlaub. Im Januar 2003 kommt unser 2. Kind. Von einer Arbeitkollegin habe ich nun zufällig (!) erfahren, daß lt.unserem Tarifvertrag nur 2 Jahre Freistellung für Erziehungsurlaub gewährt werden. Lt. Gesetz gibt es jedoch 3 Jahre. Was gilt denn nun für mich? Ich hatte mich auf jeden Fall auf die 3 Jahre verlassen.
Mitglied inaktiv - 13.08.2002, 11:38