Hallo Frau Bader, nochmals zu meiner Frage wegen der gesetzlichen Krankenversicherung und Erziehungsurlaub für das dritte Kind. Mein zweites Kind ist am 05.05.02 geboren, der Erziehungsurlaub endete somit am 04.05.02 (von meinem Arbeitgeber habe ich ein viertes Jahr beantragt, in dieser Zeit muß ich mich selbst versichern bis ich wieder arbeite). Geburtstermin meines dritten Kindes ist der 12.08.05. Für die Zeit dazwischen (05.05. - voraussichtlicher Geburtstermin) muß ich mich selbst versichern, da ich ja nicht berufstätig bin, sondern wie Sie es nennen "unbezahlten Urlaub" habe. Mit Beginn des neuen Erziehungsurlaubes ist mir nicht bekannt, ob ich die Krankenversicherung selbst bezahlten muß bzw. wer diese dann übernimmt. Für Ihre Antwort besten Dank.
Mitglied inaktiv - 01.06.2005, 10:57