Hallo Frau Bader,
habe jetzt gelesen, dass für die Berechnung der Einkommensgrenze des Erziehungsgeldes das Einkommen aus dem Jahr VOR der Geburt des Kindes herangezogen wird. Ist das richtig??? Wäre doch nicht wirklich logisch und fair, denn schliesslich muss ich mein Kind doch NACH der Geburt (in der Elternzeit mit deutlich weniger Einkommen) "durchfüttern", warum ist denn mein Einkommen aus dem Vorjahr massgebend??
Vielen Dank für Ihre Info
Jenny
Mitglied inaktiv - 10.01.2004, 22:38
Antwort auf:
Erziehungsgeld
HAllo,
Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im
1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche
Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den
Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im
folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das
Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr
zugrunde zu legen.
Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen,
dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder
vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen.
Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt
lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind,
und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines
Lebenspartners.
Es handelt sich dabei um steuerrechtliche Nettobeträge.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2004
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo
Das ist richtig ! Erst beim Folgeantrag gilt das Einkommen aus dem Jahr der Geburt.
LG
Mecia
Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 13:51
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo nochmal
Das ist ja mal wieder klasse!! Und im Folgejahr gelten dann natürlich die verringerten (SEHR geringen) Einkommensgrenzen, oder? Und dann wird sich gewundert, dass hier immer weniger Leute Kinder kriegen...
Sorry, musste mal gesagt werden.
Trotzdem vielen lieben Dank Mecia für die Info!
LG
Jenny
Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 00:47